So vermeiden Sie Stromsperren
Unscheinbar aber wichtig: Wenn aus der Steckdose kein Strom fließt, bleibt die Küche kalt, der Fernseher aus, ...Neven Krcmarek | Unsplash
Wann darf mein Energieversorger den Strom abklemmen, und wie erfahre ich das?
Wenn der Stromkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, also die monatlichen Abschläge nicht gezahlt hat oder die Schlussrechnung nicht beglichen hat, darf der Energieversorger die Stromversorgung einstellen. Das muss er vier Wochen vorher ankündigen und drei Tage vor der Unterbrechung noch einmal informieren.
Gibt es Ausnahmen?
Der Strom darf nicht abgestellt werden, wenn nur ein paar Euro (noch) nicht bezahlt sind. Grundsätzlich gilt: Keine Sperre bei weniger als 100 Euro! Darüber hinaus gibt es Härtefälle, bei denen der Strom ebenfalls nicht abgestellt werden darf. Zum Beispiel, wenn die Versorgung von Kleinkindern oder pflegebedürftigen Menschen gefährdet wäre oder gesundheitliche Schäden drohen, weil die Heizung dann nicht mehr funktioniert.
Was sollte ich tun, wenn mir eine Stromsperre angedroht wird?
Reagieren Sie so schnell wie möglich. Kontaktieren sie den Stromanbieter und schildern Sie ihm ihre Lage. Lassen Sie sich außerdem von unseren Kolleg(inn)en der Schuldnerberatung oder der Allgemeinen Sozialberatung helfen. Die haben Erfahrung mit solchen Situationen. Aber auch hier gilt: Lösungen sind möglich, werden aber schwieriger, je später Sie sich an uns wenden.
Wie kann ich mich gegen eine Stromsperre wehren?
Wenn Sie Schulden beim Energieversorger haben, müssen Sie sich mit ihm darüber einigen, wann und wie Sie diese zurückzahlen. Gelingt das, sollte es keine Sperre geben. Bei den Gesprächen können Sie eventuell auch darauf verweisen, dass eine Sperre in Ihrem Fall unverhältnismäßig wäre. Zum Beispiel, weil Sie die Stromkosten immer regelmäßig bezahlt haben und nun zum ersten Mal im Verzug sind oder weil die Stromsperre schwerwiegende Folgen für Menschen hätte, die bei ihnen wohnen. Aber auch in "Härtefällen" müssen Sie nachweisen, dass sie künftig in der Lage sind ihre Rechnungen zu bezahlen. Der bloße Hinweis auf kleine Kinder im Haushalt reicht beispielsweise nicht aus, eine Sperre zu verhindern.
Bleibt der Energieversorger auch nach Schilderung Ihrer Situation bei der Androhung einer Stromsperre, können Sie dagegen klagen oder in eiligen Fällen mit einem einstweiligen Rechtschutz dagegen vorgehen.
Ist bei der Sperre nur der Strom weg oder muss ich mit anderen Kosten rechnen?
Eine Sperre ist immer mit Folgekosten verbunden. Der Stromanbieter kann Zinsen auf die offenen Beträge erheben und Ihnen Kosten für das Einziehen fälliger Beträge (Inkasso) in Rechnung stellen. Die Sperre ist ebenfalls mit einer Gebühr verbunden. Sie sollte nicht höher als 50 Euro sein. Einige Anbieter verlangen zur erneuten Stromlieferung eine Kaution. Diese Kosten kämen noch hinzu.
Wie komme ich nach einer Sperre wieder an Strom?
Wenn kein Härtefall (juristisch: unbillige Härte) vorliegt, kommen Sie nur wieder an Strom, wenn Sie die offenen Rechnungen bezahlen. Möglich sind:
- Stundungen Sie vereinbaren mit dem Stromanbieter einen Zeitpunkt, an dem Sie die (gesamten) Forderungen begleichen. Zum Beispiel, wenn Sie durch den Lohnsteuerjahresausgleich oder das Weihnachtsgeld wieder genug Geld haben.
- Ratenzahlungen Sie vereinbaren mit dem Stromanbieter, die Schulden über einen bestimmten Zeitraum in kleinen Teilen zurückzuzahlen.
- Erhöhung des Abschlages Sie vereinbaren mit dem Energieversorger, dass er den monatlichen Abschlag für den Strom erhöht und Sie dadurch die bestehenden Schulden nach und nach bezahlen.
- Übernahme der Stromschulden Sind Sie auf staatliche Unterstützung angewiesen, können Sie beim Sozialleistungsträger beantragen, dass er die ausstehenden Kosten übernimmt. Das tut er in Form eines Darlehens, das Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen müssen. (Gesetzliche Grundlage hierfür sind: § 22 SGB II für Hartz IV-Bezieher und § 36 SGB XII für Sozialhilfebezieher, Erwerbstätige, Rentner, …)
Wie kann ich Stromschulden vermeiden?
- Grundsätzlich ist es sinnvoll eine Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen. Für Sozialleistungsbezieher gibt es die umfangreiche, kostenfreie Beratung durch den Stromspar-Check der Caritas.
- Es gibt viele elektronische Geräte, die die Stromkosten in die Höhe treiben ("versteckteVerbraucher"). Der eben erwähnte Stromspar-Check bietet zum Beispiel 100-Euro-Gutscheine an zum Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. Ein Grundstein, um alte Energiefresser loszuwerden.
- Bei Erstbezug der Wohnung sollte man darauf achten, dass ein realistischer Stromabschlag vereinbart wird.
- Der Abschlag kann jederzeit angepasst werden, so dass hohe Nachzahlungen am Ende eines Jahres vermieden werden können. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger ist immer gut.
- Zur Vermeidung von Stromschulden und Schulden allgemein ist eine gute Haushaltsplanung sehr sinnvoll. Hier hilft es schon, die monatlich fixen Ausgaben den Einnahmen gegenüber zu stellen. Dabei sollten halbjährliche bzw. jährliche Zahlungen auf den Monat umgerechnet werden. Dann hat man das frei verfügbare Einkommen gut berechnet. Dann ist natürlich Ausgabenkontrolle sehr wichtig.
- Angebote gut vergleichen! Das vermeintlich Billigste kann in Folgejahren deutlich teurer sein.
- Hartz IV-Bezieher und Sozialhilfebezieher können die Abschläge auch direkt überweisen lassen. Das macht es manchmal einfacher, mit dem wenigen Geld zu wirtschaften.
Als Hartz IV-Bezieher reicht mir das Geld nicht. Bekomme ich für Strom einen Extrazuschuss?
Nein, denn die Kosten für Haushaltsstrom sind in den Regelleistungen nach SGB II und XII eingerechnet und müssen davon bezahlt werden. Einzige Ausnahme: Wenn das warme Wasser dezentral mit Strom aufbereitet wird.
Stromschulden können unter bestimmten Bedingungen von den Sozialleistungsträgern übernommen werden. Das erfolgt in der Regel als Darlehen. Eine monatliche Rückzahlung wird auf zehn Prozent der Regelleistung festgesetzt.