Ambulante Sucht-Nachsorge nach stationärer Entwöhnungsbehandlung für Alkohol- und / oder Drogenabhängige
Als Versicherter der Deutschen Rentenversicherung können Sie im Anschluss an eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation an unterschiedlichen wohnortnahen und krankheitsbezogenen Reha-Nachsorge-Angeboten teilnehmen, sofern eine solche Leistung von der Rehabilitationseinrichtung verordnet worden ist. Ziel der Ambulanten Sucht-Nachsorge ist die Festigung und Stabilisierung der Abstinenz oder bei Suchtmittelmissbrauch der kontrollierte Umgang mit Suchtrisiko gefährdenden Genussmitteln.
Während der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation erhalten Sie neben umfangreichen Therapien detaillierte Informationen darüber, wie Sie auch nach dieser Leistung Ihren Arbeitsalltag und Ihre Freizeit gesundheitsbewusst gestalten und einen möglichen Suchtmittelkonsum vermeiden oder begrenzen können. Sie machen neue Erfahrungen und lernen vieles, was Ihnen bei der Bewältigung Ihrer alltäglichen Probleme helfen soll. Am Ende der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollen Sie neuen Mut geschöpft haben und voller Elan und mit neuen Hoffnungen und Wünschen in Ihren Alltag zurückkehren.
Für einige Versicherte mit chronischen Abhängigkeitserkrankungen ist die zeitlich begrenzte stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation jedoch nicht ausreichend, um den Rehabilitationserfolg Abstinenz auch langanhaltend zu stabilisieren. Viele Therapien sind langfristig effektiver, wenn sie über den Zeitraum der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation hinaus fortgeführt werden. Eine Möglichkeit den Transfer in den Alltag zu unterstützen, bietet die Ambulante Nachsorge.
Die Ambulante Nachsorge wird von der Rentenversicherung für 6 Monate bei 22 Einheiten bewilligt und kann im Einzelfall um weitere 6 Monate verlängert werden. Die 22 Einheiten beinhalten Einzel- und oder Gruppengespräche sowie zwei Angehörigengespräche. Diese Gesprächseinheiten werden wöchentlich angeboten wodurch über 6 bis 12 Monate die Festigung der Abstinenz abgesichert werden kann.