Die Organe des Diözesancaritasverbandes
Die Vertreterversammlung berät und entscheidet über grundlegende Fragen der Caritas in der Diözese. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Diözesancaritasrat kann zur Behandlung von Sachfragen Ausschüsse bilden.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tritt der Diözesancaritasrat viermal jährlich zusammen.
Die Mitglieder des Diözesancaritasrates werden von der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Liste der Mitglieder des Diözesancaritasrates (Stand 01. Januar 2022)
1. Mitglieder des Caritasrates:
Dekan Udo Jäkel - 1. Vorsitzender des Caritasrates
Felicitas Baensch - 2. Vorsitzende des Caritasrates
Dr. Peter Immer - Mitglied des Caritasrates
Matthias Herrmann - Mitglied des Caritasrates
Rainer Genilke - Mitglied des Caritasrates
Dr. Rainer Nomine - Mitglied des Caritasrates
Michael Standera - Mitglied des Caritasrates
Roswitha Schier - Mitglied des Caritasrates
Der Diözesancaritasrat kann zur Behandlung von Sachfragen Ausschüsse bilden.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tritt der Diözesancaritasrat viermal jährlich zusammen.
Der/Die Vorsitzende und der/die Diözesancaritasdirektor/in werden vom Bischof berufen. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes werden durch den Caritasrat gewählt. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre.