- Kostenlose Beratung
- Sicherung des Existenzminimums
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Erhöhung des Sockelbetrages auf dem P-Konto (§ 850 ZPO)
- Informationen zum außergerichtlichen Einigungsversuch beziehungsweise zum Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Verhandlung mit Gläubigern
- Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches (anerkannte Stelle gemäß § 305 InsO)
- Hilfe bei der Antragsstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Begleitung während des Entschuldungsverfahrens
Ihre Ansprechpartnerin:
Virginie Szostak
Zum Downloaden: Flyer P-Konto
Schuldnerberatung wird angeboten in Kooperation mit dem Caritasverband Oberlausitz e.V.