Ferienzuschüsse für Familien in Sachsen 2024 wieder möglich
Gefördert werden einmal pro Jahr Familienferien in Deutschland, die durch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege als geeignet anerkannt werden.
Die geförderte Feriendauer beträgt mindestens 7 und höchstens 14 Tage.
Der Zuschuss ist vor Urlaubsantritt zu beantragen und wird nach Urlaubsende ausgezahlt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Mittel stehen nur im Rahmen des sächsischen Haushalts zur Verfügung.
Anträge und Anfragen können vor dem Urlaub gerichtet werden an:
Caritas-Region Görlitz, Wilhelmsplatz 2, 02826 Görlitz
Tel.: (03581) 3299031, 3299020, Fax: (03581) 3299029
E-Mail: ferienfoerderung.goerlitz@caritas-goerlitz.de
Hilfe bei der Antragstellung ist möglich.
Görlitz, im April 2024